ASUS ROG G551VW - Non-Voice-Geräte 

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Non-Voice-Geräte

Anrufbeantworter und Freisprechtelefone können genau wie Modems, Faxgeräte,

automatische Wählgeräte und Alarmsysteme zugelassen werden. Geräte,

bei denen die End-to-End-Sprachqualität durch Regulationen festgelegt ist

(z. B. Mobiltelefone, und in einigen Ländern auch schnurlose Telefone), sind

ausgeschlossen.

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Diese Tabelle zeigt die Länder an, die zurzeit den CTR21-

Standard anwenden.

Land

Angewandt

Mehr Tests

Österreich

1

Ja

Nein

Belgien

Ja

Nein

Tschechien

Nein

Keine Angabe

Denmark

1

Ja

Ja

Finland

Ja

Nein

Frankreich

Ja

Nein

Deutschland

Ja

Nein

Griechenland

Ja

Nein

Ungarn

Nein

Keine Angabe

Island

Ja

Nein

Irland

Ja

Nein

Italien

Schwebend

Schwebend

Israel

Nein

Nein

Lichtenstein

Ja

Nein

Luxemburg

Ja

Nein

Niederlande

1

Ja

Ja

Norwegen

Ja

Nein

Polen

Nein

Keine Angabe

Portugal

Nein

Keine Angabe

Spanien

Nein

Keine Angabe

Schweden

Ja

Nein

Schweiz

Ja

Nein

Vereinigtes Königreich

Ja

Nein

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Diese Information wurde von CETECOM kopiert und wird ohne Haftung

angeboten. Für Aktualisierungen zu dieser Tabelle besuchen Sie bitte http://www.

cetecom.de/technologies/ctr_21.html

1 Nationale Regulationen gelten nur, wenn das Gerät Pulswahl verwendet (der

Hersteller kann in seinem Handbuch angeben, dass das Gerät nur DTMF-Signale

unterstützt, was zusätzliche Tests überflüssig machen würde).

In den Niederlanden sind für seriellen Anschluss und Anruferkennung zusätzliche

Tests erforderlich.